Buchführung
Wissen Sie, dass für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen, neue Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu beachten sind?
Die konkrete Gewinnermittlungsart ist unbeachtlich. Auch Einnah-menüberschussrechner haben die Regelungen der GoBD für ihre Aufzeichnungen anzuwenden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Dank sicherer Software - DATEV - setzen wir zügig aktuelle gesetzliche Änderungen in die Praxis um. DATEV setzt in Sachen Buchführung Standards am Markt.
• Führen steuerlicher Aufzeichnungen • Übernahme der Buchführung • Laufende Überwachung der von Ihnen geführten Buchhaltung oder der steuerlichen Aufzeichnungen • Offene-Posten-Buchhaltung • Anlagenbuchführung • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) • Umsatzsteuervoranmeldungen
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Steuerberaterin Lilli Trebler
Mikadoweg 9
33729 Bielefeld
Tel.: (0521) 39 04 10
Fax: (0521) 98839136
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